Anwachsung

Anwachsung ist ein für
Personengesellschaften geltendes Prinzip, wonach bei Ausscheiden eines Gesellschafters
dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen nicht ihm, sondern den übrigen Gesellschaftern
zufällt.

Im Erbrecht bezeichnet Anwachsung die verhältnismäßige Erhöhung der Erbteile
letztwillig eingesetzter Miterben infolge Wegfalls eines Miterben vor oder nach dem
Erbfall. Der Erblasser kann die Anwachsung ausschließen.

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