Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten

Aufzeichnungen –
insbesondere im Rahmen einer Buchführung – sind unerlässlich für die Ermittlung der
Besteuerungsgrundlagen.

Die Finanzverwaltung ist daran interessiert, dass Aufzeichnungen in einer zweckmäßigen
und nachprüfbaren Form erstellt werden. Die Steuerpflichtigen sind daher zu
ordnungsmäßigen Aufzeichnungen verpflichtet. 

Steuerrechtlich sind außer den Kaufleuten auch andere Unternehmer (Nichtkaufleute und
Land- und Forstwirte ab einer bestimmten Größenordnung) zur Buchführung und zu
Aufzeichnungen verpflichtet. Der Steuergesetzgeber hat sich bisher gescheut, auch
Privatpersonen eingehenden Aufzeichnungspflichten zu unterwerfen. Privatpersonen mit einer
umfangreichen steuerpflichtigen Betätigung, z. B. Miethausbesitzer, werden jedoch
vielfach im eigenen (Informations-) Interesse und aus Nachweisgründen Belege sammeln und
Aufzeichnungen tätigen.

Es gibt überdies zahlreiche Sonderaufzeichnungspflichten, die auch Privatpersonen
treffen.

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