Ausbildungsversicherung, Aussteuerversicherun

Zweck der
Ausbildungsversicherung ist im Gegensatz zur Risikolebensversicherung nicht die Versorgung
von Begünstigten beim vorzeitigen Todesfall des Versicherten, sondern die Ansammlung und
Sicherung des Kapitals auf den Zeitpunkt hin, zu dem das begünstigte Kind die
Auszahlungssumme erhalten soll. Eine Ausbildungsversicherung sollte schon frühzeitig
abgeschlossen werden, da dies in aller Regel mit günstigeren Konditionen verbunden ist.
Empfohlen wird der Abschluss einer Ausbildungsversicherung deshalb schon kurz nach der
Geburt des Kindes.

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