Darlehen

Das Darlehen ist die
Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen gegen die vertragliche Verpflichtung zur
Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte und Menge. Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher
Vertrag, bei dem sich die eine Seite verpflichtet, das Darlehen zu gewähren, während die
andere Seite die Verpflichtung eingeht, das Überlassene, das in ihr Eigentum übergeht,
in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten (§ 607 BGB).

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