Dauerschulden

Im Rahmen der Gewerbesteuer
Verbindlichkeiten, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs
oder mit seiner Erweiterung oder Verbesserung zusammenhängen. Diese Qualifizierung ist
maßgeblich für die Entscheidung, ob im Rahmen der Gewerbeertragsteuer die auf die
Dauerschulden entfallenden Zinsen zur Hälfte wieder dem Gewerbeertrag hinzugerechnet
werden. Insbesondere bei Kontokorrentkrediten ist die Frage nach der Qualifizierung als
Dauerschuld zweifelhaft. Daher hat die Finanzverwaltung festgelegt, daß dann, wenn ein
Kontokorrentkonto acht Tage im Haben ist, der Dauerschuldcharakter entfällt. Bei der
Berechnung der Kontokorrentdauerschuld bleibt der niedrigste Schuldenstand, der bis sieben
Tage bestanden hat, außer Ansatz.

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