Dokumentenakkreditiv

Dokumentenakkreditive sind
(in der Regel unwiderrufliche) Zahlungsversprechen von Banken, die diese im Auftrag von
Importeuren zugunsten von Exporteuren abgeben. Um Zahlung zu erlangen, muss der
akkreditivbegünstigte Exporteur die Akkreditivbedingungen erfüllen, insbesondere
bestimmte Dokumente (die den Versand, die Versicherung, eventuell die Qualität der Güter
und/oder andere Sachverhalte beweisen) vor Verfall des Dokumentenakkreditivs vorlegen. Die
Stellung eines Dokumentenakkreditivs verlangt der Exporteur immer dann, wenn er
wirtschaftliche und/oder politische Risiken in einem Außenhandelsgeschäft erkennt und
eine Vorauszahlung nicht durchzusetzen ist.

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