Doppelbesteuerungsabkommen

Abkommen zur Vermeidung von
Doppelbesteuerung. Zur Zeit (Stand 1998) sind 71 Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen, mit 9 weiteren Staaten wird über solche
Abkommen verhandelt. Mit 6 Staaten besteht ein Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und
Schenkungssteuern, mit weiteren 3 Staaten wird ein solches Abkommen gerade neu verhandelt.
Das älteste Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht mit Österreich aus
dem Jahr 1954, auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuern mit Griechenland aus
dem Jahr 1910. Beide wurden jeweils fortentwickelt und dem aktuellen Rechtstand angepasst.
Die OECD hat ein Musterabkommen entwickelt, das bei den Verhandlungen meistens
Ausgangspunkt für die konkreten bilateralen Abkommen darstellt. Diese haben als
völkerrechtliche Verträge Vorrang vor den nationalen Steuergesetzen und erreichen eine
weitgehende Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Zuweisung des Besteuerungsrechtes auf
nur einen der beteiligten Staaten oder bei Doppelbesteuerung durch Anrechnung, Abzug oder
Freistellung der Einkommen bzw. Steuer im jeweils anderen Staat.

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