EG-Außengrenze ist die
Zoll- und Außenwirtschaftsgrenze der Europäischen Gemeinschaft. Die Außengrenze
definiert den Anwendungsbereich des gemeinsamen Zolltarifs und der gemeinsamen
Handelspolitik. Binnengrenzen sind die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten. Für die
Binnengrenzen gelten die Grundfreiheiten des Binnenmarktes u. a. für Waren-,
Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr einschließlich der
Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Binnengrenzen zwischen den Vertragsstaaten des Schengener
Übereinkommens legen den Anwendungsbereich der Liberalisierungen des
Personengrenzverkehrs fest.
Antworten