Einsatzwechseltätigkeit

Wer aufgrund seiner
beruflichen Tätigkeit an ständig wechselnden Orten im Einsatz ist, übt eine
Einsatzwechseltätigkeit aus. Dabei gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der im Jahr
aufgesuchten Einsatzstellen. Erforderlich ist lediglich, daß die Arbeitnehmer nach mehr
oder weniger langer Arbeitsdauer an einem Ort die Einsatzstelle wechseln müssen. Typische
Beispiele sind Montagearbeiter und Arbeitnehmer des Baugewerbes.

Steuerliche Vorteile bringt die Einsatzwechseltätigkeit nur, wenn der Arbeitnehmer keine
sogenannte regelmäßige Arbeitsstätte hat, wenn er also an durchschnittlich einem
Arbeitstag in der Arbeitswoche im Betrieb tätig ist.

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