Ergänzungsbilanz

Bilanz, in der im Gegensatz
zu den Sonderbilanzen nur Wertunterschiede gegenüber der Gesamthandsbilanz erfasst
werden, die auf einzelne Gesellschafter entfallen. Oftmals werden im Rahmen von
Gesellschafterwechseln bei Personengesellschaften Ergänzungsbilanzen notwendig, wenn der
Kaufpreis über oder unter dem Buchwert des Kapitalkontos des ausscheidenden
Gesellschafters liegt. Dann entstehen positive oder negative Ergänzungsbilanzen für den
neuen Gesellschafter, da die Buchwerte in der Gesamthandsbilanz fortgeführt werden.

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