Generalklausel

Eine Generalklausel ist
eine vom Gesetzgeber verwendete Vorschrift, um durch allgemein gehaltene Formulierungen
möglichst viele Tatbestände zu erfassen. Bei der Anwendung auf den Einzelfall bedarf die
Vorschrift einer näheren Auslegung (Ausfüllung). Beispiele einer Generalklausel sind der
"Verstoß gegen die guten Sitten" in § 138 Abs. 1 BGB und der Grundsatz von
"Treu und Glauben" gemäß § 242 BGB.

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