Die Genossenschaft ist eine
 Gesellschaft mit freier und wechselnder Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist,
 den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichen
 Geschäftsbetriebs zu fördern. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein Verein, denn ihre
 Tätigkeit ist nicht direkt auf Gewinn gerichtet, und sie kann jederzeit, ohne die
 Zustimmung der anderen Genossen, Mitglieder aufnehmen. Auch der Austritt ist jederzeit
 möglich. Die Genossenschaft ist juristische Person, besitzt eigene Rechtsfähigkeit
 und wird einer Handelsgesellschaft gleichgestellt (§ 17 GenG).

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