Gewinn, ökonomischer

Entscheidungsneutraler
Gewinnbegriff, ermittelt als Einnahmeüberschuss abzüglich der Ertragswertabschreibung
auf den Unternehmensertragswert. Hierfür müssen aber bestimmte kapitalmarkttheoretische
Voraussetzungen zutreffen, die eher Modellcharakter aufweisen. So insbesondere die
Prämisse des vollkommenen Kapitalmarktes oder die Frage nach der Höhe des
Kapitalisierungszinsfußes.

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