Gutschrift

Häufig kommt es im
Geschäftsleben vor, daß nicht der Leistende durch Rechnung abrechnet, sondern der
Leistungsempfänger eine Gutschrift erteilt. Damit tritt die Gutschrift an die Stelle
einer Rechnung mit den daran anknüpfenden umsatzsteuerrechtlichen Folgen des
Vorsteuerabzugs. Dies bedeutet, daß der Unternehmer eine Abrechnung über eine Lieferung
oder sonstige Leistung erstellt, die an ihn ausgeführt wurde.

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