Incoterms

Im internationalen
Handelsverkehr hat sich der Gebrauch bestimmter Kurzklauseln eingebürgert, deren
Bedeutung zwar grundsätzlich feststeht, die aber in ihren Einzelheiten in den
verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt werden. Die Incoterms vereinheitlichen
die Auslegung. Die in Paris ansässige IHK (ICC) hat Auslegungsregeln zur international
einheitlichen Interpretation dieser handelsüblichen Kurzklauseln in Gestalt der
International Commercial Terms (Incoterms) erarbeitet. Diese wurden erstmals 1936
herausgegeben, 1953, 1967, 1976,1980 und 1990 revidiert oder auch ergänzt und zuletzt in
der Neufassung Incoterms 2000 veröffentlicht.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*