Anlagespiegel

Kapitalgesellschaften
sind verpflichtet, im Anhang zur Bilanz einen Anlagespiegel (Anlagengitter) aufzunehmen.
In diesem Rechenwerk ist die Entwicklung des Anlagevermögens im Laufe des Jahres
abzulesen. In der nach § 268
Abs. 2 HGB
geforderten Gliederung genügt
es, die Entwicklung der einzelnen Anlageposten darzustellen. Gleichartige
Vermögensgegenstände können zusammen gefasst werden. Kleine GmbHs können die Posten
noch weiter zusammenfassen.

Schreibe den ersten Kommentar

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*