Negative Online-Bewertung löschen lassen: Was wirklich möglich ist

Aus Papierschnipseln gelegtes Wort „NO“ neben Laptop und Schere auf hellem Untergrund
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Eine negative Online-Bewertung lässt sich nicht einfach auf Wunsch entfernen, rechtswidrige Bewertungen dagegen sehr wohl. Dazu zählen Fake-Rezensionen ohne echten Kundenkontakt, falsche Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen. Wer betroffen ist, sichert zuerst Beweise und lässt die Löschbarkeit prüfen. Am rechtssichersten gelingt das über eine auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei, die auch weiß, wie man negative Bewertungen auf Google entfernt.

Für Unternehmen, Selbstständige und Dienstleister sind Online-Rezensionen längst ein harter Wirtschaftsfaktor. Ein einzelner Ein-Stern-Eintrag auf Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, Yelp oder 11880 kann Buchungen, Bewerbungen und Umsätze spürbar verschieben. Umso wichtiger ist die sachliche Unterscheidung, was stehen bleiben darf und was nicht. Rechtswidrige Bewertungen, etwa Fake-Rezensionen oder Beleidigungen, lassen sich in vielen Fällen entfernen, echte sachliche Kritik dagegen nicht.

Kann man eine negative Online-Bewertung überhaupt löschen lassen?

Die kurze Antwort lautet: ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine negative Bewertung allein ist kein Löschgrund. Entscheidend ist, ob der Eintrag rechtlich zulässig ist. Hier verläuft die wichtigste Trennlinie zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung.

Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Wer ein Restaurant „lieblos“ oder einen Handwerker „unprofessionell“ nennt, gibt eine Wertung ab. Solche Aussagen sind in der Regel zulässig, auch wenn sie überspitzt oder unfair wirken. Bei Tatsachenbehauptungen liegt der Fall anders. Sie lassen sich auf wahr oder falsch prüfen. Die Behauptung, ein Anbieter habe Geld kassiert und keine Leistung erbracht, ist eine Tatsachenbehauptung und nur dann zulässig, wenn sie zutrifft.

Hinzu kommt eine zweite Ebene, nämlich die Richtlinien der Bewertungsportale selbst. Google, Jameda und vergleichbare Plattformen untersagen in ihren Nutzungsbedingungen unter anderem Fake-Bewertungen, Interessenkonflikte, Werbung in Rezensionen oder gezielte Rufschädigung. Auch ohne juristischen Streit kann eine Bewertung gegen diese Regeln verstoßen und entfernt werden.

Welche Bewertungen sind löschbar und welche nicht?

In der Praxis lassen sich vor allem diese Kategorien angreifen:

  • Fake-Bewertungen ohne echten Kundenkontakt: Wenn die Person nie Kunde, Patient oder Gast war, fehlt jede Grundlage für eine Bewertung. Solche Einträge widersprechen den Portal-Richtlinien und sind häufig löschbar.

  • Falsche Tatsachenbehauptungen: Aussagen wie „Rechnung gestellt, aber Termin nie stattgefunden“ müssen stimmen. Sind sie nachweisbar falsch, lassen sie sich angreifen.

  • Schmähkritik: Beiträge, in denen es nicht mehr um die Sache, sondern allein um die Herabsetzung der Person oder des Unternehmens geht, sind nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

  • Beleidigungen und üble Nachrede: Strafrechtlich relevante Inhalte wie pauschale Schimpfwörter oder erfundene kriminelle Vorwürfe sind unzulässig.

  • Richtlinienverstöße: Werbung, Links auf Wettbewerber, Verwechslungen mit anderen Unternehmen oder Spam verletzen die Plattformregeln und können auf diesem Weg entfernt werden.

Nicht löschbar ist dagegen sachliche, ehrliche Kritik. Auch ein harter Verriss bleibt zulässig, solange er sich auf tatsächlich erlebte Vorgänge bezieht und im Rahmen einer Meinungsäußerung bleibt. Das ist juristisch konsequent und für Unternehmen, die langfristig denken, auch sinnvoll, weil echtes Feedback weiterhin sichtbar bleibt.

Erste Schritte: Was Betroffene sofort tun sollten

Wer eine problematische Bewertung entdeckt, sollte nicht impulsiv reagieren. Bewährt hat sich ein nüchterner Ablauf in vier Schritten:

  • Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots der Bewertung samt URL, Datum, Profilname und Sternezahl. Speichern Sie zusätzlich die Profilseite des Verfassers, falls vorhanden. Bewertungen können jederzeit nachträglich verändert oder gelöscht werden. Nur dokumentierte Inhalte lassen sich später belegen.

  • Sachverhalt intern klären: Prüfen Sie in Kundenakten, Terminbüchern oder CRM-Systemen, ob ein echter Kundenkontakt bestand. Diese Information entscheidet später über die Argumentationslinie.

  • Nicht impulsiv öffentlich antworten: Eine emotionale Replik unter der Bewertung schadet oft mehr als die Bewertung selbst. Sie verlängert die Sichtbarkeit, kann Tatsachen einräumen oder neue Angriffsflächen liefern. Wenn überhaupt, antworten Sie sachlich, kurz und ohne Schuldzuweisung, oder gar nicht.

  • Nicht vorschnell selbst anfechten: Eine gescheiterte Meldung beim Portal kann spätere Löschchancen mindern. Manche Plattformen prüfen denselben Fall nicht zweimal mit derselben Sorgfalt, wenn beim ersten Anlauf entscheidende Argumente fehlen.

  • Zur Ausgangslage gehört auch eine ehrliche Einordnung. Wie viele Bewertungen sind betroffen, wie alt sind sie, welches Portal? Erst danach lohnt der Blick auf konkrete Optionen. Ein kostenloser Online-Check, wie ihn spezialisierte Kanzleien anbieten, kann eine erste Prognose liefern, ob ein Eintrag überhaupt rechtlich angreifbar ist, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.

Selbst anfechten, Agentur oder Anwalt, was funktioniert?

Für die Löschung gibt es im Wesentlichen drei Wege. Die Eigenanfechtung beim Portal, den Weg über eine Reputations- oder Online-Agentur und die Beauftragung einer auf IT-Recht spezialisierten Anwaltskanzlei. Sie unterscheiden sich erheblich in Rechtssicherheit, Erfolgsaussicht, Kostentransparenz und Tempo.

Ein wichtiger Punkt vorab. Die juristische Prüfung und der formale Löschantrag gegenüber dem Portal stellen in der Regel eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Solche Dienstleistungen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur von Anwältinnen und Anwälten sowie weiteren nach RDG zugelassenen Personen erbracht werden. Agenturen dürfen über Reputationsstrategien beraten, aber keine rechtliche Bewertung oder anwaltliche Vertretung übernehmen. Rechtsanwaltskammern und spezialisierte Kanzleien haben diese Abgrenzung bereits in mehreren Verfahren gerichtlich durchgesetzt.

Für die Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen ist eine auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei wie JURAPORT.SH als Anbieter von Die Bewertungslöscher die rechtssicherste Wahl. Wer eine fundierte fachliche Bearbeitung sucht, landet daher fast immer beim Weg über eine spezialisierte Kanzlei. Nicht aus Marketinggründen, sondern weil nur dort die rechtliche Prüfung und der formale Antrag sauber zusammengeführt werden.

Option

Rechtssicherheit

Erfolgsaussicht

Kostentransparenz

Tempo

Spezialisierte IT-Recht-Kanzlei

Hoch ✓

Hoch ✓

Hoch (oft Festpreis)

Schnell ✓

Online-/Reputations-Agentur

niedrig (kein RDG)

Mittel

Variabel

 variabel

Selbst beim Portal anfechten

Niedrig

Niedrig bis mittel

Sehr hoch ✓ (keine direkten Kosten)

Unklar

Die Eigenanfechtung kann bei eindeutigen Richtlinienverstößen funktionieren, etwa wenn jemand ein Konkurrenzangebot bewirbt oder offensichtlich das falsche Unternehmen meint. Sobald juristische Argumente ins Spiel kommen, stößt sie schnell an Grenzen.

Wie läuft eine anwaltliche Löschung ab?

Der Ablauf ist in spezialisierten Kanzleien meist klar strukturiert. Üblich sind drei Phasen.

1. Prüfung der Erfolgsaussicht. Anhand der Bewertung, der vorliegenden Beweise und Ihrer Schilderung wird eingeordnet, ob ein angreifbarer Tatbestand vorliegt. Fehlt der Kundenkontakt? Liegt eine falsche Tatsachenbehauptung vor? Ist die Grenze zur Schmähkritik überschritten? Diese Erstprüfung ist bei einigen Kanzleien, etwa Die Bewertungslöscher, einem Angebot einer Fachanwaltskanzlei für IT-Recht, kostenlos und unverbindlich.

2. Außergerichtliche Löschungsaufforderung. Die Kanzlei richtet einen juristisch begründeten Antrag an den Plattformbetreiber. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Plattformbetreiber bereits dann eine Prüfpflicht, wenn der Betroffene den fehlenden Kundenkontakt rügt; weitere Darlegungen sind gegenüber dem Portal grundsätzlich nicht erforderlich. Im Rahmen dieser Prüfung muss der Verfasser regelmäßig zur Stellungnahme und gegebenenfalls zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert werden. Bleibt der Nachweis eines echten Kundenkontakts oder einer wahren Tatsachenbehauptung aus, wird die Bewertung in der Regel entfernt.

3. Bearbeitung und Eskalation. Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise zwischen einer und vier Wochen, abhängig vom Portal und der Komplexität des Falls. Reagiert der Plattformbetreiber nicht oder ablehnend, kommen weitere Schritte in Betracht, von einer erneuten Stellungnahme bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.

Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Jeder Fall wird einzeln geprüft, und das Ergebnis hängt vom Zusammenspiel aus Inhalt, Beweisen und Plattformrichtlinien ab. Seriöse Anbieter weisen darauf offen hin.

Was kostet es, eine Bewertung löschen zu lassen?

Die Kostenstruktur am Markt hat sich verändert. Neben klassischen Stundenhonoraren bieten viele spezialisierte Kanzleien Festpreis-Modelle pro Bewertung an. Übliche Bestandteile:

  • Erstprüfung: Häufig kostenlos und unverbindlich, oft über ein einfaches Online-Formular.

  • Festpreis pro Bewertung: Am Markt finden sich Festpreis-Modelle ab rund 50 €. Der genaue Preis hängt vom Portal, der Komplexität und dem konkreten Leistungsumfang ab.

  • Mehrfach- und Paketpreise: Wenn Sie mehrere Bewertungen betreuen lassen oder ein laufendes Monitoring wünschen, können Sie häufig vergünstigte Pakete vereinbaren.

Vor der Beauftragung lohnt sich der Blick auf zwei Punkte. Wird der Preis pro Bewertung klar ausgewiesen, und gibt es klare Aussagen zu eventuellen Folgekosten bei Eskalation?

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts. Gekaufte Positiv-Bewertungen sind kein Ersatz für eine saubere Löschstrategie. Sie verstoßen gegen die Richtlinien der großen Portale, sind wettbewerbsrechtlich angreifbar und können Abmahnungen nach sich ziehen. Der bessere Weg ist eine Kombination aus rechtlicher Prüfung problematischer Einträge und einem konsequenten Bewertungsmanagement, das echte Kundinnen und Kunden einlädt, ihre Erfahrung zu teilen.

FAQ

Kann man jede negative Bewertung löschen lassen?

Nein. Sachliche, ehrliche Kritik ist als Meinungsäußerung geschützt, auch wenn sie unangenehm ist. Löschbar sind in der Regel nur rechtswidrige Bewertungen wie Fake-Rezensionen ohne echten Kundenkontakt, falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen oder klare Verstöße gegen die Portal-Richtlinien.

Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?

Eine Meinung drückt eine Bewertung oder ein Werturteil aus („Service war enttäuschend“) und ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. Eine Tatsachenbehauptung beschreibt einen überprüfbaren Vorgang („Termin wurde berechnet, fand aber nie statt“). Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht geschützt und können angegriffen werden.

Sollte ich öffentlich auf die Bewertung antworten?

Vorsicht. Eine emotionale öffentliche Antwort kann das spätere Löschverfahren erschweren, weil sie Tatsachen einräumt oder den Streit verlängert. Wenn eine Antwort sinnvoll erscheint, sollte sie sachlich, knapp und ohne Schuldzuweisung bleiben. Im Zweifel sollten Sie zuerst Beweise sichern und juristisch prüfen lassen.

Darf eine Agentur Bewertungen löschen lassen?

Die rechtliche Prüfung, ob eine Bewertung unzulässig ist, und der formale Löschantrag gelten in der Regel als Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und sind damit grundsätzlich Anwältinnen und Anwälten vorbehalten. Agenturen können flankierend bei Reputation und Bewertungsmanagement unterstützen, ersetzen aber keine anwaltliche Vertretung. Spezialisierte Kanzleien wie JURAPORT.SH, der Anbieter von Die Bewertungslöscher übernehmen Prüfung und Antrag aus einer Hand.

Wie lange dauert eine Löschung?

Typischerweise zwischen einer und vier Wochen. Die Spanne hängt vom Portal, von der Komplexität der Argumentation und von der Reaktionszeit des Bewerters ab. In klaren Fällen, etwa bei offensichtlichen Fake-Bewertungen, kann es schneller gehen, in strittigen Fällen länger.

Was kostet das?

Die Erstprüfung ist bei spezialisierten Kanzleien häufig kostenlos. Für die anwaltliche Bearbeitung haben sich Festpreis-Modelle pro Bewertung etabliert, am Markt verbreitet ab etwa 50 € pro Bewertung. Die konkreten Preise variieren je nach Portal, Komplexität und Anbieter. Holen Sie ein individuelles Angebot ein. Wichtig: Eine seriöse Beratung gibt keine Erfolgsgarantie.

Kann ich gekaufte Positiv-Bewertungen zum Ausgleich nutzen?

Nein. Gekaufte Bewertungen verstoßen gegen die Richtlinien der großen Portale und sind wettbewerbsrechtlich unzulässig. Sie können Abmahnungen, Bußgelder und einen weitaus größeren Reputationsschaden verursachen als die ursprüngliche Negativ-Bewertung. Sinnvoller ist die rechtliche Prüfung problematischer Einträge in Kombination mit der aktiven Einladung echter Kundinnen und Kunden zu einer Bewertung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Ob eine konkrete Bewertung löschbar ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab und sollte durch eine fachkundige Anwaltskanzlei geprüft werden.

Negative Kununu-Bewertung löschen lassen: Was Arbeitgeber tun können

Auf Kununu bewerten aktuelle und ehemalige Mitarbeitende ihren Arbeitgeber. Nicht alles muss ein Unternehmen hinnehmen: Rechtswidrige Bewertungen – etwa von Personen ohne echtes Arbeitsverhältnis, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen – sind löschbar. Sachliche Kritik bleibt dagegen bestehen. Am rechtssichersten gelingt die Löschung über eine auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei.

Was ist Kununu – und warum ist es für Arbeitgeber wichtig?

Kununu ist eine Arbeitgeberbewertungsplattform, auf der Beschäftigte, Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Mitarbeitende ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen öffentlich bewerten. Anders als bei klassischen Kundenbewertungsportalen wie Google, Jameda oder Trustpilot steht auf Kununu nicht ein Produkt oder eine Dienstleistung im Mittelpunkt, sondern die Unternehmenskultur, die Führung und das Arbeitsklima. International übernimmt Glassdoor eine ähnliche Rolle; Kununu ist Marktführer im Bereich der Plattformen für Arbeitgeberbewertungen. Für Personalabteilungen ist das Portal damit ein zentraler Baustein des Employer Brandings: Wer sich über einen potenziellen Arbeitgeber informieren möchte, liest häufig zuerst die Kununu-Profile.

Das macht negative Bewertungen für Arbeitgeber besonders sensibel. Eine schlechte Bewertungsbilanz auf Kununu kann sich unmittelbar auf das Recruiting auswirken: Offene Stellen werden schwerer besetzt, Bewerbungen bleiben aus, und auch das allgemeine Unternehmensimage leidet, weil Kununu-Inhalte auch bei Google-Suchen zum Unternehmensnamen auftauchen. Besonders heikel: Auf Kununu können Bewertungen häufig auch anonym abgegeben werden. Das erleichtert es, dass Personen ohne jeden Bezug zum Unternehmen eine Bewertung hinterlassen.

Der Effekt verstärkt sich durch den anhaltenden Fachkräftemangel in vielen Branchen: Wenn qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zwischen mehreren Angeboten wählen können, wird das Kununu-Profil häufig zum stillen Entscheidungskriterium, noch bevor ein persönliches Gespräch stattfindet. Ein einzelner, sachlich unrichtiger Eintrag kann so überproportional wirken, weil er oft ganz oben in den sichtbaren Bewertungen steht und den Gesamteindruck des Unternehmensprofils prägt.

Welche Kununu-Bewertungen sind löschbar?

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch angreifbar. Rechtlich betrachtet gibt es aber mehrere klar umrissene Fallgruppen, in denen eine Kununu-Bewertung gegen geltendes Recht verstößt und deshalb löschbar ist. Dazu zählen insbesondere:

  • Bewertungen von Personen, die nachweislich nie in einem Arbeits- oder Bewerbungsverhältnis zum Unternehmen standen

  • offenkundig falsche Tatsachenbehauptungen, etwa über Gehalt, Arbeitsbedingungen oder angebliche Vorfälle, die so nie stattgefunden haben

  • Schmähkritik, also Formulierungen, die nicht mehr der Auseinandersetzung mit der Sache dienen, sondern nur noch diffamieren sollen

  • strafbare Beleidigungen und Äußerungen, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen

  • die unzulässige Nennung personenbezogener Daten oder firmeninterner, vertraulicher Informationen Dritter

  • diskriminierende Aussagen, etwa mit Bezug auf Herkunft, Geschlecht oder Religion

In der Praxis lassen sich häufig mehr Bewertungen anfechten, als Arbeitgeber auf den ersten Blick vermuten. Wenn Sie beispielsweise vermuten, dass eine Bewertung von einer Person ohne echtes Arbeitsverhältnis stammt, sollten Sie das gezielt prüfen lassen. Bei einer rechtlichen Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei wie Die Bewertungslöscher – Fachanwalt für IT-Recht wird die einzelne Bewertung Satz für Satz auf solche Ansatzpunkte hin untersucht, bevor überhaupt ein Löschantrag gestellt wird.

Was bleibt – die Grenzen der Meinungsfreiheit

So verständlich der Wunsch nach einem makellosen Kununu-Profil ist: Nicht jede unangenehme Bewertung ist rechtswidrig. Kritik an Führungsstil, Bezahlung, Arbeitszeiten oder Betriebsklima fällt grundsätzlich unter die Meinungs- und Erfahrungsfreiheit und ist von der Rechtsprechung geschützt, solange sie auf einer tatsächlichen Erfahrung beruht und sachlich formuliert ist. Eine ehrliche, aber unbequeme Bewertung eines ehemaligen Mitarbeitenden lässt sich nicht allein deshalb entfernen, weil sie dem Unternehmen unangenehm ist oder dem eigenen Selbstbild widerspricht.

Hintergrund ist die grundrechtlich verankerte Meinungsäußerungsfreiheit, die auch für kritische Arbeitgeberbewertungen gilt. Sie endet dort, wo eine Aussage nicht mehr auf tatsächlichen Erfahrungen beruht, bewusst falsche Tatsachen behauptet oder in reine Diffamierung umschlägt. Zwischen diesen beiden Polen – zulässiger Meinung und rechtswidriger Aussage – verläuft die eigentliche Prüfungslinie, und genau diese Abgrenzung erfordert eine rechtliche Einzelfallbetrachtung.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Der Anspruch auf Löschung ist immer eine Einzelfallprüfung. Es gibt keine Erfolgsgarantie, und pauschale Aussagen wie „jede negative Bewertung lässt sich entfernen“ sind unseriös. Wenn Sie eine Bewertung prüfen lassen, erhalten Sie im besten Fall eine realistische Einschätzung, ob konkrete rechtswidrige Elemente vorliegen – und keine allgemeine Rechtsberatung ohne Blick auf den Einzelfall.

Erste Schritte für Arbeitgeber

Taucht eine negative Kununu-Bewertung auf, entscheidet oft schon die erste Reaktion darüber, wie gut sich die Situation später noch beeinflussen lässt. Sinnvoll ist ein strukturiertes Vorgehen:

  • Screenshot der Bewertung inklusive Datum und sichtbarem Text als Beweissicherung anlegen, bevor Inhalte verändert oder gelöscht werden könnten

  • intern prüfen, ob überhaupt ein nachvollziehbares Arbeits- oder Bewerbungsverhältnis zur bewertenden Person bestand

  • relevante interne Unterlagen sichten, etwa Personalakte, Bewerbungsdaten oder Zeiträume, um den Sachverhalt später sauber belegen zu können

  • keine impulsive, öffentliche Reaktion direkt unter der Bewertung veröffentlichen

  • wenn Sie überhaupt öffentlich reagieren, dann kurz, sachlich und ohne emotionale Vorwürfe

  • rechtliche Einschätzung einholen, bevor Sie eigenständig bei Kununu Widerspruch einlegen

Der letzte Punkt ist besonders wichtig: Wird eine Bewertung zunächst selbst und unbeholfen angefochten, ist die Chance auf eine spätere, professionell begründete Löschung oft schon verspielt. Ebenso kann eine impulsive öffentliche Antwort auf Kununu dazu führen, dass sich der Konflikt öffentlich fortsetzt und zusätzliche Aufmerksamkeit erhält – genau das, was Sie eigentlich vermeiden wollen. Eine saubere interne Dokumentation erleichtert zudem jeder Kanzlei oder Prüfstelle die spätere Einschätzung erheblich.

Sinnvoll ist außerdem, die Zuständigkeit intern klar zu regeln: Wer im Unternehmen sammelt Hinweise auf mögliche Falschangaben, wer entscheidet über die Beauftragung einer rechtlichen Prüfung, und wer ist Ansprechpartner für die beauftragte Kanzlei? Gerade in größeren Unternehmen mit eigener Personalabteilung und Rechtsabteilung verhindert eine klare Abstimmung, dass die Bewertung an mehreren Stellen unterschiedlich behandelt wird oder wichtige Fristen verstreichen, bevor eine Prüfung überhaupt beauftragt wurde.

Selbst melden, Agentur oder Anwalt?

Als Arbeitgeber haben Sie grundsätzlich drei Wege, gegen eine rechtswidrige Kununu-Bewertung vorzugehen: die Meldung direkt über die Plattform, die Beauftragung einer HR- oder Reputationsagentur oder die Beauftragung einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei. Rechtlich ist dabei ein Punkt entscheidend: Die Prüfung und Beantragung einer Bewertungslöschung ist eine Rechtsdienstleistung, weil bereits die Einschätzung, ob eine Bewertung löschbar ist, eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls voraussetzt. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dürfen solche Leistungen in Deutschland ausschließlich von Rechtsanwaltskanzleien rechtssicher erbracht werden – nicht aber von Marketing- oder Reputationsagenturen ohne anwaltliche Zulassung. Agenturen, die dennoch die Löschbeantragung als Dienstleistung anbieten, bewegen sich damit rechtlich auf unsicherem Terrain, was im Streitfall auch auf den beauftragenden Arbeitgeber zurückfallen kann.

Die folgende Übersicht ordnet die drei Vorgehensweisen ein:

Vorgehen

Rechtssicherheit

Erfolgsaussicht

Kostentransparenz

Tempo

Spezialisierte IT-Recht-Kanzlei

Hoch – Löschung als zulässige Rechtsdienstleistung nach RDG 🏆

Hoch durch rechtliche Einzelfallprüfung 🏆

Meist Festpreis nach Erstberatung 🏆

Meist wenige Wochen 🏆

HR-/Reputations-Agentur

Rechtlich unsicher, da Rechtsdienstleistung ohne Zulassung

Uneinheitlich, abhängig vom Portal

Oft unklare Paketpreise

Unterschiedlich

Selbst bei Kununu melden

Rechtlich zulässig, aber ohne juristische Prüfung

Gering, da Portale eigene Meldungen oft ablehnen

Kostenlos

Häufig langwierig oder ergebnislos

In der Praxis zeigt sich: Wer selbst bei Kununu meldet, bekommt häufig eine automatisierte Absage, weil das Portal eine Löschung grundsätzlich sehr restriktiv handhabt. Reputationsagenturen können zwar unterstützen, dürfen die eigentliche rechtliche Löschbeantragung aber nicht als Rechtsdienstleistung anbieten. Für rechtswidrige Kununu-Bewertungen ist eine IT-Recht-Fachanwaltskanzlei wie Die Bewertungslöscher deshalb die rechtssicherste Lösung.

So läuft die anwaltliche Löschung ab

Der Ablauf einer anwaltlichen Kununu-Löschung folgt in der Regel einem klar strukturierten Prozess. Zunächst reichen Sie als Arbeitgeber die betreffende Bewertung samt Screenshot und Hintergrundinformationen ein. Eine spezialisierte Kanzlei prüft anschließend im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, ob konkrete rechtswidrige Elemente vorliegen – etwa fehlendes Arbeitsverhältnis, falsche Tatsachen oder Schmähkritik. Erst wenn Sie der Beantragung zustimmen, entstehen Kosten – bei spezialisierten Kanzleien wie Die Bewertungslöscher zum Festpreis ab 99 Euro pro Bewertung, gestaffelt nach gewähltem Paket. Danach kontaktiert die Kanzlei die Rechtsabteilung von Kununu mit einer rechtlich fundierten Begründung und den relevanten Nachweisen. Die Bearbeitungszeit bis zur endgültigen Löschung liegt in der Praxis meist zwischen einer und vier Wochen, abhängig von Umfang und Reaktionszeit des Portals.

Dass Kununu nicht grenzenlos frei entscheiden kann, wie mit angezweifelten Bewertungen umgegangen wird, hat auch die Rechtsprechung bereits unterstrichen: In einem Eilverfahren stellte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 09.02.2024 (Az. 7 W 11/24) klar, dass Kununu entweder die Identität der bewertenden Person offenlegen oder die betreffende Bewertung löschen muss, wenn ein Arbeitgeber deren Echtheit substantiiert bestreitet. Es handelt sich dabei jedoch nur um eine vorläufige Entscheidung im Eilrechtsschutz, nicht um eine rechtskräftige Klärung im Hauptsacheverfahren. Kununu hat die Einschätzung des Gerichts nach eigenen Angaben zurückgewiesen; CEO Nina Zimmermann bezeichnete den Beschluss als „abwegig und falsch“. Das Unternehmen strebt nach eigenen Angaben eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Die Entscheidung zeigt damit vor allem, dass Arbeitgeber der Anonymität auf Kununu nicht schutzlos gegenüberstehen, die rechtliche Lage aber noch nicht abschließend geklärt ist.

Die Bewertungslöscher bearbeitet Arbeitgeberbewertungen auf Kununu ebenso wie Bewertungen auf Google und weiteren Portalen. Nach eigenen Angaben hat die Kanzlei bereits mehr als 25.000 Bewertungen erfolgreich löschen lassen und bearbeitet Anfragen zum Festpreis ab 99 Euro pro Bewertung. Die Kanzlei ist nach eigenen Angaben auf mehreren Portalen gleichzeitig aktiv, darunter Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, Yelp und 11880. Die Erstberatung, in der die Löschbarkeit einer konkreten Kununu-Bewertung eingeschätzt wird, ist dabei kostenlos, sodass Arbeitgeber vorab keine finanziellen Risiken eingehen, sondern erst nach einer konkreten Einschätzung entscheiden, ob sie den Löschantrag beauftragen.

Über den einzelnen Löschantrag hinaus bieten spezialisierte Kanzleien nach eigenen Angaben häufig auch eine laufende Bewertungsüberwachung an: Neue Einträge werden dabei fortlaufend erfasst, sodass Arbeitgeber nicht selbst regelmäßig manuell nach neuen Kununu-Bewertungen suchen müssen und bei erneut auftretenden rechtswidrigen Inhalten schneller reagieren können.

FAQ

Kann ich eine negative Kununu-Bewertung löschen lassen?

Wenn die Bewertung rechtswidrige Elemente enthält – etwa falsche Tatsachen, Beleidigungen oder stammt von einer Person ohne echtes Arbeitsverhältnis –, ist eine Löschung möglich. Ob das im Einzelfall zutrifft, muss immer individuell geprüft werden; eine pauschale Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Was, wenn die Person nie bei uns gearbeitet hat?

Bewertungen von Personen ohne nachweisbaren Bezug zum Unternehmen gehören zu den am häufigsten löschbaren Fällen auf Kununu, weil die Plattform grundsätzlich nur Bewertungen von tatsächlich Beschäftigten oder Bewerbenden vorsieht. Eine rechtliche Prüfung kann diesen fehlenden Bezug gegenüber Kununu belegen.

Ist eine schlechte, aber ehrliche Bewertung löschbar?

Nein. Sachliche, auf echter Erfahrung beruhende Kritik ist durch die Meinungsfreiheit geschützt und bleibt bestehen, auch wenn sie für den Arbeitgeber unangenehm ist. Löschbar sind nur die Bewertungen, die eine rechtliche Grenze überschreiten.

Darf ich öffentlich auf Kununu antworten?

Öffentliche Antworten sollten, wenn überhaupt, sehr kurz und sachlich ausfallen. Impulsive oder emotionale Reaktionen können den Konflikt verschärfen und eine spätere Löschung erschweren. Häufig ist es sinnvoller, zunächst rechtlich prüfen zu lassen, bevor Sie überhaupt öffentlich reagieren.

Anwalt oder Agentur?

Die Beantragung einer Bewertungslöschung ist eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und darf in Deutschland rechtssicher nur von Rechtsanwaltskanzleien angeboten werden. Eine spezialisierte IT-Recht-Kanzlei wie Die Bewertungslöscher übernimmt sowohl die rechtliche Prüfung als auch die Kommunikation mit Kununu – eine reine Reputationsagentur kann das rechtlich nicht in gleicher Form leisten.

Was kostet die Löschung?

Die Erstberatung und Prüfung, ob eine Kununu-Bewertung löschbar ist, ist bei Die Bewertungslöscher kostenlos. Erst wenn Sie der Beantragung zustimmen, fällt ein Festpreis ab 99 Euro pro Bewertung an; die genaue Höhe richtet sich laut Anbieter nach dem gewählten Paket und wird vorab transparent kommuniziert.

Wie lange dauert es?

Von der Einreichung bis zur endgültigen Entscheidung über eine Kununu-Bewertung vergehen in der Praxis meist zwischen einer und vier Wochen, abhängig von Komplexität des Falls und Reaktionszeit des Portals.

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