Zusammenfassende
 Feststellung der Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. In § 322 I HGB ist ein
 sogenanntes Formeltestat seit 1985 enthalten, das die Übereinstimmung mit den
 gesetzlichen Vorschriften, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Übereinstimmung des Lagebericht mit dem
 Jahresabschluss testiert. Dieser Bestätigungsvermerk muss in geeigneter Weise ergänzt
 oder eingeschränkt werden, um einen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und
 die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu vermeiden. Bei besonders schwerwiegenden
 Einschränkungen ist der Bestätigungsvermerk zu versagen. Dies ist in einem Vermerk zum
 Jahresabschluss zu erklären und zu begründen. Der Abschlussprüfer hat den
 Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung zu unterzeichnen. Durch das
 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich wird der Bestätigungsvermerk
 eine wesentliche Änderung erfahren. Neben einer Beschreibung von Gegenstand, Art und
 Umfang der Prüfung wird das Formeltestat künftig in einem Kernsatz bestätigen, dass die
 durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und dass der von den
 gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahresabschluss nach Erkenntnis des
 Prüfers ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
 Finanz- und Ertragslage des Unternehmens darstellt. Weiterhin muss der
 Bestätigungsvermerk eine allgemeinverständliche und problemorientierte Beurteilung des
 Prüfungsergebnisses enthalten. Insbesondere ist hierbei auf erkannte Risiken, die den
 Fortbestand des Unternehmens gefährden können, einzugehen. Durch eine Verdeutlichung der
 Grenze der Prüfung und der Verantwortung der Geschäftsführung soll der Abschlussprüfer
 die Erwartungslücke beim Leser eines Bestätigungsvermerks schließen können.
 Eine weitgehende Übereinstimmung des Bestätigungsvermerks nach diesen neuen
 Vorschriften mit den Anforderungen an den Auditor Report on Financial Statements wie sie
 in ISA 700 festgelegt sind, erhöht auch die internationale Akzeptanz.
 Im Rahmen des Bestätigungsvermerks für einen Konzernabschluss kann bei der Anwendung
 von HGB Regelungen und IAS oder US-GAAP ein sog. duales Testat erteilt werden. Hierbei
 wird zwar unter einer Überschrift, aber in separaten Absätzen die Übereinstimmung mit
 den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften testiert.

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