Geschäftsführung

Von den Eigentümern eines
Betriebes bestelltes Führungsorgan (Manager). Das Recht bzw. die Pflicht zur
Geschäftsführung ist abhängig von der Rechtsform des Betriebes. Die Mehrzahl der
deutschen Betriebe sind derzeit noch Eigentümer-Unternehmen, d. h. sie werden von den
Eigentümern selbst geführt (vgl. Betriebsgröße). Typische Beispiele von
Geschäftsführungsunternehmen sind die Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH), bei denen
der Vorstand die Geschäftsführung übernimmt. Zu unterscheiden von der
Geschäftsführung (Leitungsbefugnis) ist die Befugnis der Vertretung.

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