AG

Die Aktiengesellschaft (AG)
ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), für
deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Sie hat ein
in Aktien zerlegtes Grundkapital (§
1 AktG). Die Aktiengesellschaft ist von ihrem Mitgliederbestand unabhängig. Als
Kapitalgesellschaft gilt sie immer als Handelsgesellschaft, auch wenn sie kein
Handelsgewerbe betreibt ().
Ihre Mitglieder heißen Aktionäre, die in der Regel mit Einlagen am Aktienkapital
beteiligt sind. Die Aktiengesellschaft ist die Gesellschaftsform größerer Unternehmen
mit großem Kapitalbedarf, für mittelständische Unternehmen eignet sich die so genannte kleine
Aktiengesellschaft
.

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