Aktienkapital

Grundkapital einer Aktiengesellschaft (auch: Nenn- oder Nominalkapital), an der ein Aktionär im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zu diesem Kapital beteiligt ist. Die Nennbeträge deutscher Aktien lauten in der Regel auf 5, 50, 100, manchmal auch auf 1.000 Euro, so daß im mittleren Fall (Nominalbetrag = 100 Euro) ein Aktionär mit 100 Aktien aneiner Aktiengesellschaft mit einem angenommenen Grundkapital von 10 Mill. Euro einen 1.000stel-Anteil besäße. Bei der Auftragsvergabe besonders an ausländische Börsen muss der Anleger genauestens den jeweiligen Nennbetrag des georderten Wertes kennen, der z.B. an den spanischem Börsen statt 500 auch schon einmal 5.000 Pts. betragen kann. Ansonsten könnte es sein, daß er bei einem Kaufauftrag mit der zehnfachen Summe agiert, die er eigentlich für die jeweilige Position vorgesehen hatte. (vgl. unter Aktie)

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*