Kapitalgesellschaft

ist – im Gegensatz zur
Personengesellschaft – eine Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die reine Kapital
(Geld)beteiligung und nicht auf persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten
ist. Die Merkmale einer K. sind insbes., daß die Anteile grundsätzlich frei veräußert
und vererbt werden können, die Gesellschafter nicht persönlich haften und ihre
persönliche Mitarbeit bei der Geschäftsführung nicht notwendig ist (Drittorganschaft);
K.en besitzen als juristische Personen die Rechtsfähigkeit. K.en sind die
Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. In Einzelheiten kann die K., insbes. die GmbH, so ausgestattet
werden, daß sie der Personengesellschaft angenähert ist; umgekehrt kann die
Personengesellschaft, insbes. die Kommanditgesellschaft, der K. angenähert sein.
Steuerrechtlich unterliegen K.en der Körperschaftsteuer.

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