Betrieblicher Brandschutz – Das gilt es zu beachten

Betrieblicher Brandschutz

Für einen optimalen Brandschutz in der Firma gilt es, alle Aspekte, die im Zusammenhang mit möglichen Brandgefahren stehen, zu beachten. Im Betrieb kommt es auf die Sicherung technischer und elektrischer Anlagen, Arbeitsmaterialien und das verantwortliche Handeln beauftragter Führungskräfte und der Beschäftigten zur Brandvorbeugung an. Im Gebäude gilt es, Maßnahmen umzusetzen, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken. Dazu gehören Warn- und Löschsysteme sowie gesicherte Fluchtwege und Brandschutztüren.

Verantwortlichkeiten beim Brandschutz

Kommt es zu Explosionen oder Großbränden in Unternehmen, machen solche Katastrophen rasch Schlagzeilen. Nicht selten liegen die Ursachen hierfür bei Mängeln des Brandschutzes oder bei menschlichem Versagen in Bezug auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Brennbare oder gar explosive Materialien wurden zum Beispiel nicht ordnungsgemäß gesichert und gelagert oder Kontrollen zu oberflächlich gehandhabt. Auch unzulänglich gewartete Sicherheits- und Warnsysteme können versagt haben. Schon begrenzte Brände in einer Firma können Personen gefährden, schwere Unfälle verursachen und beträchtlichen Sachschaden anrichten. Grundsätzlich gilt:

Unternehmer haben in ihrem Betrieb Sorge zu tragen, dass der Brandschutz in den Arbeitsstätten eingehalten wird.

Selbstverständlich kann bereits in mittleren Unternehmen der Chef nicht mehr alles persönlich kontrollieren. Die Schutzpflicht in puncto Brandschutz kann daher auf Führungskräfte und bestimmte Mitarbeiter*innen übertragen werden. Die Beauftragung von Führungskräften mit der Sorge um den Brandschutz muss schriftlich dokumentiert werden. Im Ernstfall müssen alle Verantwortlichkeiten nachvollziehbar sein. Jeder Unternehmer sollte jedenfalls alles daransetzen, einen möglichst guten und umfassenden Brandschutz in der gesamten Firma zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es von großer Wichtigkeit, Brandschutzbeauftragte zu bestimmen. Diese haben eine vornehmlich beratende Funktion und müssen durch entsprechende Lehrgänge für ihre Aufgaben qualifiziert werden.

Brandschutzunterweisung für Beschäftigte

Alle Beschäftigten einer Firma sind innerhalb ihres eigenen Arbeitsbereiches für ein verantwortliches Handeln zur Verhütung von Bränden verpflichtet. Dazu gehört, dass in bestimmten Bereichen keine offenen Flammen entzündet werden dürfen und achtsam mit extrem entzündlichen Materialien umzugehen ist. Für den Fall eines Brandes müssen die Rettungswege bekannt sein. Schriftliche Brandschutzunterweisungen müssen gut sichtbar und lesbar, wo erforderlich mehrsprachig, ausgehängt werden. Im Rahmen von Brandschutzübungen lässt sich das Verhalten im Brandfall trainieren und es kann dabei auf besondere Gefahren aufmerksam gemacht werden. Sowohl einzelne Beschäftigte, als auch Arbeitsgruppen oder Abteilungen, müssen über besondere Brandgefahren im eigenen Arbeitsbereich informiert und aufgeklärt werden. Zudem sollten in speziellen Kurzlehrgängen Brandhelfer im Unternehmen ausgebildet werden, die im Brandfall als kompetente Begleiter von Personen und Ersthelfern zur Verfügung stehen.

Brandschutz im Gebäude – Warn-, Löschsysteme

Die baulichen Voraussetzungen müssen im Innen- und Außenbereich dem vorschriftsmäßigen Brandschutz gerecht werden.

  • Das Gebäude muss über sichere Fluchtwege und Brandschutztüren verfügen.
  • Arbeitsbereiche sind so zu trennen, dass sie sich vor einem Übergreifen von Bränden schützen lassen.
  • Im Gebäude sollten funktionstüchtige, schnell reagierende Warn- und Löschsysteme installiert sein.
  • Räume, in denen leicht- bis hochentzündliche Produkte und Materialien gefertigt und gelagert werden, bedürfen einer besonderen Sicherung. Hierbei geht es darum, sie möglichst gut vor einem Brand zu schützen, aber auch darum, im Falle eines Brandes das Feuer rasch löschen zu können.

Die verschiedenen Brandschutzmaßnahmen müssen dem Betriebsgebäude sowie den Besonderheiten der Fertigung und Lagerung angepasst werden. Effiziente, moderne Löschsysteme werden heutzutage bereits aktiv, ohne dass erst auf das Eingreifen der Feuerwehr gewartet werden muss. Durch eine integrierte Mess- und Brandmeldetechnik kann die Löschanlage innerhalb von Sekunden reagieren und das entstehende Feuer buchstäblich im Keim ersticken. Solche Anlagen verhindern damit, dass das Feuer von einem Brandherd auf andere Bereiche übergreifen kann.

Hervorragend bewähren sich zum Beispiel CAFS-Löschanlagen, die mit Druckluftschaumsystemen arbeiten. Durch die Sofortreaktion der Systeme wird auch die gefährliche Rauchentwicklung, das Entstehen giftiger Rauchgase beim Verbrennen verschiedener Materialien, im Keim erstickt. Diese Löschanlagen haben zudem einen weiteren bemerkenswerten Vorteil: Sie funktionieren auch als autarke Systeme und können ohne externe Energie arbeiten. Als weiteres sehr effektives System für Großbereiche haben sich Werferlöschanlagen mit einem schnellen, punktgenauen Einsatz effizienter Löschmittel bewährt. Doch egal, ob Sprinkler, Sprühflut- oder Wassernebellöschanlage – wichtig ist es, das passende System für das jeweilige Gebäude und Unternehmen zu wählen.

Brände eingrenzen, Personen und Betriebseinrichtungen schützen

Worauf es bei einem Brand ankommt:

  • Warn-/Meldesysteme für einen sofortigen Personen- und Materialschutz
  • Direkt reagierendes Löschsystem zur Vermeidung der Brandausbreitung und Rauchentwicklung
  • Gut geschulte und vorbereitete Brandschutzhelfer
  • Vorbereitung der Beschäftigten durch regelmäßige Brandschutzübungen
  • Zeitlich dichte und professionelle Funktionskontrollen der Systeme für ständige Betriebsbereitschaft

Brände in Firmen sind zum Glück nicht die Regel. Dennoch kann durch verschiedenste Auslöser immer wieder einmal ein Feuer ausbrechen. Dann kommt es darauf an, wie funktional die Vorsorge ist, die im Betrieb getroffen wurde. Ist das Unternehmen gut vorbereitet, lassen sich durch einen effizienten Brandschutz große, ausufernde Brandgeschehen vermeiden.

Unternehmer sind gesetzlich zum Brandschutz durch § 618 BGB verpflichtet. Weitere gesetzliche Grundlagen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung und in den Verordnungen der Berufsgenossenschaften. Das deutsche Arbeitsrecht lässt keine zum Nachteil der Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen zu. Die Vorgaben für den baulichen Brandschutz sind Bestandteil des Baurechts des jeweiligen Bundeslandes.

Wer wirksamen Brandschutz betreiben will, muss sich die häufigsten Brandursachen vor Augen führen. Das sind u.a.:

  • Schäden und Mängel an elektrischen Anlagen
  • Unsachgemäßer Gebrauch von Produktionseinrichtungen, Kenntnismangel bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, Materialien, Gemischen, Stoffen usw.
  • Lückenhafte Unterweisung der Mitarbeiter*innen
  • Mängel der Wartung und Instandhaltung von Anlagen und Betriebseinrichtungen

In jedem Unternehmen muss der Brandschutz ein vordringliches Gebot sein. Zeit und Geld, die in die Brandvermeidung und schnelle Brandbekämpfung im Betrieb investiert werden, rentieren sich unbedingt.

2 Kommentare

  1. Ich bedanke mich für diesen Beitrag! Definitiv sind Dinge wie ein direkt reagierendes Löschsystem wichtig, aber auch eine Schulung zum Brandschutz für die Beschäftigten. Ich möchte die Brandschutzmaßnahmen meines Betriebs erneuern lassen. Dafür wende ich mich nächste Woche an externe Brandschutzbeauftragte.

  2. Gut zu wissen, dass es heute schon Löschsysteme für Firmen gibt, die automatisch und direkt eingreifen können, wenn ein Brand gerade entsteht. Meine Tante möchte fürs Büro noch im Zuge des Brandschutzes Feststellgeräte einbauen lassen. Sicherheit ist im Betrieb das Wichtigste. Danke deshalb für die vielen Tipps zum Brandschutz!

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