AGB

In der modernen Konsum- und
Dienstleistungsgesellschaft ist es üblich, dass Anbieter von Waren und Leistungen
vorformulierte Verträge vorlegen. Solche für eine Vielzahl von Verträgen
vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei
Vertragsabschluss stellt, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB werden nur
dann Bestandteil des Vertrages, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Der
Verwender muss z.B. bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweisen. Wenn die AGB
unverständlich sind oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind sie
unwirksam.

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