Allphasen-Netto-Umsatzsteuer

seit 1968 geltendes System
der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Es wird präzise als
Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug bezeichnet. Jeder steuerbare Umsatz
wird auf jeder Wirtschaftsstufe besteuert, wobei die Bemessungsgrundlage für die zu
berechnende und abzuführende Umsatzsteuer der Nettobetrag, also Verkaufspreis ohne
Umsatzsteuer, ist. Dabei darf der Unternehmer selbst bezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des
Einkaufs von für die Produktion notwendigen Vorleistungen als Vorsteuer abziehen. Die
tatsächliche Zahllast errechnet sich als Differenz aus der dem Unternehmer von seinen
Abnehmern bezahlten Umsatzsteuer und der von ihm selbst für Vorleistungen bezahlten
Umsatzsteuer. Letztendlich wird nur der Endverbraucher wirtschaftlich mit Umsatzsteuer
belastet, während im Unternehmenssektor keine wirtschaftliche Belastung mit Umsatzsteuer
auftritt. Eine Ausnahme kann bei einer Umsatzsteuersatzerhöhung eintreten, wenn die
Erhöhung nicht über den Preis an den Verbraucher weitergegeben werden kann
(Steuerüberwälzungseffekt).

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