Ansparabschreibung

Für kleinere und mittlere
Betriebe besteht die Möglichkeit, im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier
Jahren eine Sonderabschreibung von bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vorzunehmen (§ 7g EStG). Seit 1995 ist es darüber hinaus möglich,
eine sogenannte Ansparabschreibung bereits im Vorgriff auf die Anschaffung oder
Herstellung in Anspruch zu nehmen (§ 7g III-VI EStG). Hierzu wird eine gewinnmindernde
Rücklage gebildet. Für Existenzgründer gelten diese Begünstigungen mit einigen
besonders unternehmerfreundlichen Modifikationen.

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