Arbeitsverhältnis mit Angehörigen

Aufgrund eines
Arbeitsverhältnisses mit Angehörigen können Sie verschiedene Aufwendungen Gewinn
mindernd geltend machen. Abzugsfähig sind die Lohnzahlungen, der Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung und sonstige durch das Arbeitsverhältnis entstandene Aufwendungen.

Der Arbeitnehmer erhält auch ohne Nachweis der einzelnen Werbungskosten einen
Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 044 EUR jährlich, bei eventueller Arbeitslosigkeit
entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, und es können Rentenansprüche aus der
gesetzlichen Rentenversicherung gesichert werden. Das Arbeitsverhältnis muss so
ausgestaltet sein, wie es unter einander fremden Dritten üblich ist.

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