Atypische Gesellschaft

Atypische Gesellschaft ist
eine durch Gesellschaftsvertrag vereinbarte andere, von der gesetzlichen (typischen)
gesellschaftlichen Ausgestaltungsform abweichende Regelung einer Personengesellschaft, die
nicht zwingenden Vorschriften entgegenstehen darf. Ein Beispiel hierfür ist die atypische
"stille Gesellschaft", die u. a. dann vorliegt, wenn dem stillen Gesellschafter
entgegen der gesetzlichen Wertung im Gesellschaftsvertrag weitreichende Kontrollrechte und
Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt werden.

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