Ausfuhrkreditversicherung

Die
Ausfuhrkreditversicherungen (Exportkreditversicherungen) der privatwirtschaftlichen
Versicherungsgesellschaften, die unter dem Oberbegriff Warenkreditversicherungen
(Kreditversicherungen) angeboten werden, dienen insbesondere der Abdeckung von
Forderungsrisiken (Delkredererisiken) aus Warenexporten, aber auch aus Dienstleistungen.
Im Mittelpunkt der Deckung steht die Zahlungsunfähigkeit des Importeurs. Ausgeschlossen
sind in der Regel die politischen Risiken. Die Versicherungs- bzw. Deckungsmöglichkeiten
der privatwirtschaftlichen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich von der
staatlichen Ausfuhrgewährleistung (so genannte Hermes-Deckung) erheblich.

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