Beleihungswert

Im Rahmen einer
Kreditprüfung für dingliche Kreditsicherheiten (z. B. Grundstücke, Gebäude, Vorräte)
festgelegter Wert, bis zu dem ein Kreditgeber die Vermögensgegenstände als verwertbare
Kreditsicherheit akzeptiert. In Höhe eines individuell vom Kreditgeber festgelegten
Ganzen oder Teils dieses Wertes, d. h. bis zur sogenannten Beleihungsgrenze wird dann eine
verbriefte Sicherheit über die bewerteten Vermögensgegenstände, z. B. in Form einer
Grundschuld oder Hypothek, ausgestellt und dient dem Kreditgeber als Sicherheit. Als
Beleihungsgrenzen haben sich in der Bankpraxis, z. B. für festverzinsliche Wertpapiere
zwischen 70 und 90 Prozent, für Aktien zwischen 50 und 70 Prozent, für Grundstücke
zwischen 60 und 80 Prozent vom Beleihungswert eingespielt. Insbesondere bei Forderungen
ist aufgrund deren Ungewissheit bzw. eventueller Uneinbringlichkeit eine Beleihungsgrenze
schwer festlegbar. Häufig stellt die festgestellte Beleihungsgrenze den im Fall einer
Liquidation bzw. Zwangsversteigerung erzielbaren Liquidationswert dar.

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