Differenzbesteuerung

Erwirbt ein Händler Waren,
die er anschließend weiterverkauft, von einem Privatmann oder Kleinunternehmer, kann er
dafür keine Vorsteuer abziehen, da ihm keine in Rechnung gestellt wird. Normalerweise
müsste er aber vom vollen späteren Wiederverkaufspreis die Umsatzsteuer erheben und an
das Finanzamt abführen. Hier greift die Differenzbesteuerung ein. Der Händler muss
lediglich den Unterschied zwischen seinem Einkauf und dem späteren Verkaufspreis der
Umsatzsteuer unterwerfen.

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