Direktionsrecht

Das Direktionsrecht – oder
auch Weisungsrecht – des Arbeitgebers ist neben dem Arbeitsvertrag, den
kollektivrechtlichen Vereinbarungen, den gesetzlichen Regelungen und betrieblichen
Übungen eines der Instrumente, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu bestimmen.
Dabei ist zu beachten, daß das Direktionsrecht nur in bestimmten Grenzen ausgeübt werden
kann. So können beispielsweise Tarifverträge das Direktionsrecht einschränken. Vom
Direktionsrecht umfasst sind neben arbeitsbezogenen auch verhaltensbezogene Weisungen.
Maßnahmen des Direktionsrechts können arbeitsgerichtlich überprüft werden.

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