Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein
Dienstvertrag, der zumindest die Rahmenbedingungen für eine konkrete unselbstständige
Arbeitsleistung zum Gegenstand hat. Er bildet die rechtliche Grundlage des
Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch ihn werden die
wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien begründet und geregelt.
Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
geregelten Privatrechtsordnung. Die allgemeinen Regeln des BGB finden deshalb
grundsätzlich auf den Arbeitsvertrag Anwendung. In Anbetracht der besonderen
Erfordernisse und Gegebenheiten des Arbeitslebens hat sich das Arbeitsrecht jedoch zu
einem Sonderrecht entwickelt, welches die allgemeinen Regeln des Zivilrechts, insbesondere
den Grundsatz der Vertragsfreiheit, in vielen Bereichen modifiziert oder verdrängt. Aus
diesem Grunde ist es zum sog. freien Dienstvertrag und zum Werkvertrag abzugrenzen.

Parteien des Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer .

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