Exportfinanzierung

Im hier behandelten Sinn
werden unter dem Begriff Exportfinanzierung nur die Refinanzierungsinstrumente der
Exporteure (einschließlich der Formen des Forderungsverkaufs) verstanden. Im erweiterten
Sinn sind in die Exportfinanzierung auch die im Außenhandel vorkommenden Zahlungs- und
Sicherungsinstrumente einbezogen, z.B. die reinen Instrumente (Auslandsüberweisungen,
Auslandsschecks, Auslandswechsel) und die dokumentären Instrumente (Dokumenteninkassi und
Dokumentenakkreditive), über Devisengeschäfte und Exportleasing bis hin zu
Ausfuhrversicherungen und Bankgarantien.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*