Gesamtvertretung

Die Gesamtvertretung ist
eine Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller Bevollmächtigten verlangt. Eine
Gesellschaft (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) kann mehrere gesetzliche
Vertreter haben, z.B. Vorstand und Geschäftsführer. Sind diese nur gemeinsam zur
Vertretung der Gesellschaft berechtigt, was bei den Kapitalgesellschaften und der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts der gesetzliche Regelfall ist, so spricht man von
Gesamtvertretung. Sie dient der Sicherheit im Geschäftsverkehr und schützt vor
Unredlichkeiten. Die Gesellschaft wird z.B. durch ein Rechtsgeschäft, das nicht alle
Gesamtvertreter zusammen vornehmen, rechtlich nicht gebunden.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*