Joint venture-Vertrag

ist die (meist zeitlich
begrenzte) Beteiligung an einem Unternehmen oder auch nur an einem bestimmten Projekt,
vielfach durch Kapital (venture capital-Beteiligung), aber auch durch Produktionsmittel
oder unternehmerische Beratung und Betreuung (know how). Charakteristisch ist die
(Mit-)Übernahme des Risikos für die Realisierungsmöglichkeit. Rechtlich liegt oftmals
eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (ARGE) oder eine (stille) Gesellschaft vor.

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