Konversion

Umdeutung bzw. Umwandlung.
Im rechtlichen Sinne die Umdeutung von Rechtsgeschäften im Sinne des Willens der
beteiligten Parteien, z. B. bei ungewollter Nichtigkeit. Finanzwirtschaftlich die
Umwandlung von Schuldbedingungen einer Anleihe bezüglich der Zinssätze, Laufzeit oder
Tilgungsbedingungen (Konvertierung). Volkswirtschaftlich als Umwandlungsprozess im Sinne
des Strukturwandels bezeichnet, aktuell z. B. bei der Umwandlung militärischer
Rüstungsproduktion in zivile Produktionsstätten.

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