Kreditinstitute gewähren
 ihren Kreditnehmern entweder Blankokredite (ohne Stellung von Sicherheiten) oder
 gesicherte Kredite (mit Stellung von Sicherheiten). Mit der Vereinbarung von
 Kreditsicherheiten will das kreditgebende Institut die Risiken von Zahlungsverzug bzw.
 -unfähigkeit reduzieren. Die Stellung von Kreditsicherheiten richtet sich nach der
 Vermögenslage des Kunden und insbesondere nach Kreditvolumen und -laufzeit. Die Höhe der
 Besicherung ist außerdem von institutsspezifischen Merkmalen abhängig.

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