Liquidität

Schuldrechtlich:
Fähigkeit, alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können Bilanziell:
Bestand an liquiden Mitteln, der in der Bilanz ausgewiesen wird. Dabei werden je nach
Geldnähe der liquiden Mittel unterschiedliche Begriffsumfänge definiert und entsprechend
sog. Liquiditätsgrade berechnet. In den Abschlüssen deutscher Unternehmen werden häufig
als liquide Mittel neben den in der Bilanz gem. § 266 II B IV HGB separat zu zeigenden
Zahlungsmittel die in verschiedenen weiteren Positionen ausgewiesenen finanziellen Mittel
mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten subsumiert und deren Veränderung in
der Kapitalflussrechnung (Cash-flow-Statement) dargestellt. Nach US-GAAP ist nicht die
Restlaufzeit, sondern die Ursprungslaufzeit von weniger als 3 Monaten maßgeblich für die
Zuordnung zu den liquiden Mitteln.

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