Offenlegung

Kapitalgesellschaften und
andere Unternehmen bestimmter Größenordnung sind vom Gesetzgeber verpflichtet, ihre
Jahresabschlüsse zu publizieren und damit offen zu legen. Unter Offenlegung versteht man
die Einreichung der gesetzlich geforderten Unterlagen zum Handelsregister sowie die
Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Offenlegungspflicht dient dem öffentlichen
Interesse an der wirtschaftlichen Situation bestimmter Unternehmen. Im Bundesanzeiger wird
das Handelsregister genannt, wo die Unterlagen zur Einsichtnahme hinterlegt sind. Die
Offenlegungspflicht obliegt den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaften.

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