Partnerschaftsregister

Für die PartG gilt ein
neues Register, das Partnerschaftsregister, das das für den Sitz der Partnerschaft
zuständige Amtsgericht führt. Die Anmeldung muss enthalten:

  • Namen und Sitz der Partnerschaft
  • Namen und Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf aller Partner
  • den Wohnort jedes Partners
  • Die Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag jedoch nicht vorzulegen und ihre
    Berufsrechte nicht nachweisen.

Die Kosten der Eintragung ins Register bemessen sich nach dem Einheitswert des
Betriebsvermögens. Dieser Wert beträgt mindestens 50 000 Mark. Für diesen Mindestwert
betragen die Kosten der Eintragung etwa 160 Mark. (Stand: 2001)

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