Tara

Bezeichnung für das Gewicht der Verpackung
einer Ware. Bruttogewicht abzüglich Tara ergibt das Nettogewicht. Zollrechtlich handelt
es sich um das Gewicht aller Umschließungen einer Ware. Durch einen Taratarif können zur
Berechnung des Eigengewichtes von Waren bei handelsüblichen Umschließungen
Vomhundertsätze des Rohgewichts, sog. Tarasätze festgelegt werden. Umgekehrt können
für nicht oder nicht handelsüblich verpackte Waren bei Bestehen von Rohgewichtszöllen
Zuschläge in Hundertteilen des Eigengewichtes, sog. Tarazuschlagssätze festgesetzt
werden.

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