Umsatzsteuerzahllast

Die Zahllast der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) errechnet sich folgendermaßen:

Im Prinzip sind alle Gewerbetreibenden und Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es auch Umsatzsteuer Befreite.

Je nach Höhe des Umsatzes müssen die Unternehmer in unterschiedlichen Zeitabständen Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Unternehmer leisten, wenn ihre Umsatzsteuerlast im Jahr 7.500 Euro übersteigt. Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt eingereicht und bezahlt werden.

Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Unternehmer leisten, deren Umsatzsteuer zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro beträgt. Die Voranmeldung muss in diesem Fall bis zum 10.Tag des neuen Quartals beim Finanzamt eingereicht und bezahlt werden.

Die Jahreserklärung genügt für alle Unternehmen, die weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer jährlich zu zahlen haben. Allerdings ist dafür ein Antrag zu stellen. In diesem Fall muss die Jahreserklärung am 10. Tag des Folgejahres dem Finanzamt vorliegen und bezahlt sein.

Gerade bei der Existenzgründung kommt es häufig vor, daß der Unternehmer mehr kauft als verkauft. In diesen Fällen wird die Umsatzsteuerlast negativ, das heißt, der Unternehmer bekommt vom Finanzamt sogar Geld zurück.

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