Wettbewerbsvorteil

Ein Wettbewerbsvorteil ist gegeben, wenn ein
Unternehmen Leistungen anbietet, die qualitätsmäßig über denen der Konkurrenten
liegen. Die Kriterien hierfür geben die Stakeholder vor. Angesichts ständiger
Veränderungen ist eine Orientierung an langfristigen und zukunftsorientierten Grundlagen
notwendig, um die Gewinnaussichten mittelfristig prognostizieren zu können. Deshalb ist
es eine strategische Aufgabe, die Wettbewerbsvorteile zu erkennen und entwickeln. In der
Praxis hat sich eine dreistufige Vorgehensweise bewährt: Zunächst wird die Strategie des
Unternehmens definiert, anschließend die Leistungsmaßstäbe und zuletzt das
Anspruchsniveau.

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