Die Verpackungslizenzierung ist für Unternehmer häufig noch ein komplexes Thema und es ist nicht jedem bewusst, dass es neben rechtlichen Pflichten auch finanzielle Erleichterungen bezüglich Steuern geben kann. Dieser Ratgeber soll diesbezüglich aufklären.
Was ist eigentlich das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz betrifft jede Firma, die in Deutschland Verpackungen in den Verkehr bringt. Diese Unternehmer sind dazu verpflichtet, am bundesweiten Rücknahmesystem teilzunehmen, hierbei handelt es sich um das sogenannte duale System.
Das gilt aber nicht nur für Produzenten, sondern auch für Online-Händler und Importeure. Sie gelten per Gesetz als „Erstinverkehrbringer“ und müssen sich vorher bei der ZSVR registrieren sowie die jeweiligen Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
Was bedeutet Systembeteiligung durch Lizenzierung?
Systembeteiligung durch Lizenzierung bedeutet, dass Verpackungen nach Material und Gewicht jährlich bei einem dualen System beteiligt werden müssen. Verschiedene Anbieter übernehmen dabei die Pflichten des dualen Systems: Es werden die Verpackungen vom privaten sowie gewerblichen Endverbraucher zurückgenommen und entsorgt. Das Verpackungsgesetz umfasst alle Pflichten für Entsorger und Händler.
Lizenziert werden müssen dabei alle Verpackungen – dies umfasst sowohl Verkaufsverpackungen als auch Transportverpackungen. Unter einer Transportverpackung fallen so auch Umverpackungen oder auch Paletten an.
Wer muss sich auf der zentralen Plattform registrieren?
Eine Registrierung ist für jede Firma verpflichtend, welche Waren in Verpackungen in Verkehr bringt. Ein Erstinverkehrbringer ist auch jemand, der importiert, herstellt oder zusätzlich verpackt (wie dies ein Online-Händler zum Beispiel tut).
All diese Fälle fallen unter das Verpackungsgesetz, wobei die Verpflichtungen zum großen Teil sich auf den „privaten Endverbraucher” beziehen. Wichtig zu wissen: Hierzu zählen aber auch die diversen gleichgestellten Anfallstellen, dies sind zum Beispiel Krankenhäuser, Gastronomen und Bildungseinrichtungen!
Kleine Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe zählen ebenfalls hierzu. Es ist nicht einfach, hierbei nichts zu übersehen. Daher empfiehlt es sich im Zweifelsfall, dass ein Experte für das Verpackungsgesetz beratend zur Seite steht.
Wer überprüft die Einhaltung?
Die Einhaltung wird geprüft durch die ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister), was sich im genaueren „staatlich motivierte Prüfung“ nennt. Es geht darum sicherzustellen, dass sowohl Registrierung als auch Verpackungslizenzierung erfolgt sind.
Zudem können Anwälte jederzeit mit einer Anzeige drohen (so zum Beispiel durch die Konkurrenz), dann ist ebenfalls eine Offenlegung der Lizenzierungen notwendig, jedoch nur gegenüber der ZSVR, da nur diese weisungsbefugt ist. Weiterhin ist es ebenfalls so, dass die Abfallbehörde bei Auffälligkeiten jederzeit eine anonyme Anzeige aufgeben und dadurch eine Lizenzierungsnachweis anfordern kann. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister prüft seit 2019 mögliche Nachweise auch über die Lizenznummer.
Wie funktioniert eine Registrierung?
Während die Verpackungslizenzierung über Anbieter wie „zmart“ online möglich ist, kann die Registrierung nur über die “Zentrale Stelle Verpackungsregister” erfolgen. Hierbei werden im ersten Schritt diverse Informationen abgefragt. Diese beziehen sich auf Namen, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers.
Zugleich wird die Angabe einer vertretungsberechtigten natürlichen Person erfordert und eine nationale Kennnummer des Herstellers (zum Beispiel: nationale Steuernummer oder Handelsregisternummer). Folgende Informationen sind ebenfalls notwendig:
- Markennamen, unter welchen die Produkte auf dem Markt erscheinen.
- Erklärung, dass Rücknahmepflichten erfüllt werden.
- Seit 3. Juli 2021 verpflichtend: Europäische oder nationale Steuernummer.
Wichtig: Auch ausländische Unternehmen müssen die Registrierung selbstständig vornehmen. Zudem ist die Beteiligung bei einem Systembetreiber (Lizenzierung) notwendig. Hierfür gibt es eine große Auswahl, wie zum Beispiel „zmart“, wo die Lizenzierung bequem online erfolgt.
Wann lassen sich die Kosten für die Verpackungslizenz von der Steuer absetzen?
Die Kosten für die Verpackungslizenz lassen sich in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen.
Vorsteuerabzugsberechtige Unternehmen können die ausgewiesene Umsatzsteuer auf die Lizenzentgelte als Vorsteuer, und die Netto-Lizenzentgelte gewinnmindernd als Betriebsausgabe geltend machen.
Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes können die Brutto-Lizenzentgelte gewinnmindernd als Betriebsausgabe geltend machen.
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