Schwarzarbeit führen
 diejenigen Personen aus, die wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang durch die
 Ausführung von Diensten oder Werkleistungen erzielen, obwohl sie Sozialleistungen
 bekommen und die Arbeit nicht der Bundesanstalt für Arbeit mitgeteilt haben, ein Handwerk
 ausüben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, oder ohne Reisegewerbekarte bzw.
 Anmeldung eines stehenden Gewerbes selbständig ein Gewerbe betreiben. Außerdem wird zur
 Schwarzarbeit allgemein das Arbeiten ohne Abführen von Steuern oder
 Versicherungsleistungen gezählt. Bei Aufdeckung von Schwarzarbeit drohen Bußgelder und
 möglicherweise ein Strafverfahren.

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