Bilanz, die gem. § 242 I
 HGB jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und eines jeden Geschäftsjahres
 aufzustellen hat. Nach dem Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität muss die Gliederung
 und der Wertansatz der einzelnen Positionen in der Schlussbilanz eines Geschäftsjahres
 mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen.

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