Kaufmann

Zum Kaufmann wird, wer ein
Handelsgewerbe betreibt. Auch eine GmbH ist selbst Kaufmann. Das Recht der Kaufleute wird
im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. In den Branchen gelten spezifische Gewerbeordnungen,
die das HGB ergänzen. Kaufleute unterliegen besonderen Rechten und Pflichten, da bei
ihnen vorausgesetzt wird, daß sie die handelsüblichen Gepflogenheiten kennen. So muss
ein Kaufmann beispielsweise eine Ware sofort nach Erhalt auf Qualität und
Vollständigkeit überprüfen und Mängel sofort anzeigen. Eine spätere Reklamation ist
nicht möglich. Eine weitere Bestimmung aus dem Handelsrecht besagt, daß Schweigen unter
Kaufleuten Zustimmung signalisiert. Kaufleute müssen auf Geschäftsbriefe sofort
reagieren, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Ansonsten erklären sie ihr
Einverständnis. Unter Kaufleuten gilt weiterhin, daß mündliche Absprachen nicht der
schriftlichen Form bedürfen, um rechtskräftig zu werden.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*