Geschäftsbriefe

(Handelsbriefe) einer
Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung müssen, wenn sie an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden,
Angaben enthalten über Rechtsform und Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die
Nummer der Eintragung im Handelsregister, alle Vorstandsmitglieder (bzw. Geschäftsführer
oder Komplementäre) unter Bezeichnung des Vorsitzenden sowie den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats (§ 80 AktG; § 35a GmbHG). Bei Liquidation ist zusätzlich diese Tatsache
anzugeben, auch wer die Abwickler (Liquidatoren) sind (§ 268 IV AktG, § 71 V GmbHG).
Werden Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, sind die in den genannten
Vorschriften enthaltenen Gebote zu beachten.

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