Entscheidungsneutraler
 Gewinnbegriff, ermittelt als Einnahmeüberschuss abzüglich der Ertragswertabschreibung
 auf den Unternehmensertragswert. Hierfür müssen aber bestimmte kapitalmarkttheoretische
 Voraussetzungen zutreffen, die eher Modellcharakter aufweisen. So insbesondere die
 Prämisse des vollkommenen Kapitalmarktes oder die Frage nach der Höhe des
 Kapitalisierungszinsfußes.

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